P. Ern erwarb zusammen mit seiner Ehefrau am 28.8.1756 von seinem Halbonkel Georg Wilhelm Ern und dessen Ehefrau Maria Catharina geb. Broch die Hälfte des an der Wupper gelegenen Untenfriedrichstaler Kottens für 336 Taler. Die Baugenehmigung für denselben war erst 1747 an Georg Ern, +25.5.1754, Vater von Georg Wilhelm Ern und Großvater von J. P. Ern, erteilt worden.
Später kam es zu einem erbitterten Streit zwischen den beiden Verwandten. G. W. Ern war nämlich Fischpächter des Freiherrn von Westerholt auf Haus Nesselrode und besaß in dieser Eigenschaft unbestritten das Recht, in der Wupper mittels vier "Fließen" Fische zu fangen. Er setzte dann (um 1780-85) aber in den Obergraben des Kottens einen so genannten Selbstfang für Aale ein (einen Kasten, in dem sich die Aale verfingen - die Wupper war damals sehr fischreich). Dies behinderte den Kottenbetrieb aber übermäßig.
Johan Peter Ern und der Graf von Mirbach, dem die Fischereigerechtsame auf dem rechten Ufer der Wupper zustand, gingen juristisch dagegen vor. Lt. dem verdienten bergischen Forscher Oligschläger soll Freiherr vom Westerholt schließlich gesiegt haben und "der Sohn des alten Ern" nach Düsseldorf ins Gefängnis abgeführt worden sein, weil er gedroht hatte, den Freiherrn zu erschießen.
http://www.tetti.de/SOLINGEN/UNTENFRIEDRICHSTALERKOTTEN/wupperseite.html
J. P. Ern wurde am 13.12.1753 wegen des Schleiferaufruhrs von 1750, dessen Haupträdelsführer sein Onkel Hans Peter Ernen gewesen sein soll, mit 25 Goldgulden bestraft.0 |