Heyken,"Die Weinkaufsprotokolle des Amtes Esen", S.494, 26.6.1651. Hayo FOLKERS hatte 45 Dt (richtig:57 Dt). Er ist gestorben. Dies brachte Galtet GALTETS vor. Hinterlassen einen Sohn Remmer Hayungss, der im Oldenburger Lande wohnt. Dieser hat die Herdstätte verlassen und übergeben. Eine Tochter von ihm wohnt in Helsenwarfen. Es sind schwere Schulden vorhanden, auch mußtenim abgewichenen Jahr die Gelder für die Reparation der Deiche den gemeinen Mitteln entnommen werden. Galtet GALTES berichtet, daß der Verstorbene seiner Frau Vaters Bruder gewesen sei. Dadas Land von den rechten Erben vertlassen wäre, so will er es im Namen seiner Frau auf seine Tochter Jürke (richtig:Icke GALTS) vwk.......(36)
!UNKLAR:Hayo Folkers, Helsenwarfen, ist lt.Eintragung im Kirchenbuch am 28.6.1652 begraben und nicht, wie im Protokoll angegeben, schon 1651 gestorben!0 |